Verantwortlichkeits- und Haftpflichtrecht

Beratung und Prozessführung betreffend Ansprüche aller Art im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Organen (Verwaltungs- und Stiftungsräten, Geschäftsführern, Revisionsstellen).
Abwehr bzw. Geltendmachung von Ansprüchen von Unternehmen, Gläubigern und Aktionären betreffend, beispielsweise
Verantwortlichkeits- und Schadenersatzklagen
die verspätete oder unterlassene Durchführung von Generalversammlungen
die verspätete oder unterlassene Benachrichtigung des Richters wegen offensichtlicher Überschuldung
die nicht rechtzeitige Vornahme oder fehlerhafte Revision
Ansprüche von Gläubigern bzw. Aktionären
Regressansprüche gegen Mitverantwortliche
Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus allgemeinem Haftpflichtrecht wie beispielsweise gegen Anwälte, Treuhänder, Vermögensverwalter oder Ärzte im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (namentlich Verletzung von beruflichen Sorgfaltspflichten).
Beratung und Prozessführung betreffend
Produktehaftpflichtansprüche
die Durchführung von Produkterückrufen etc.
Foto: Villiger
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