Informatikrecht

Beratung und Prozessführung beispielsweise betreffend
den Erwerb, die Aufrechterhaltung, die Übertragung und den Schutz von Rechten an Soft- und Hardware, Topographien, Domainnamen etc.
die Entwicklung von Software in Arbeitsverhältnissen
das Reverse-Engineering sowie die Bearbeitung von Software und Topographien
den Vertrieb und die Lizenzierung von Software
die Verletzung von Rechten an Soft- und Hardware
Internet
Foto: Villiger
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