Dr. Wilfried Heinzelmann

Universität Zürich, lic. iur. 1988, Dr. iur. 1993
seit 1995 bei PROBST RECHTSANWÄLTE
Gegenwärtig auch als Rechtskonsulent der CT Cinetrade-Unternehmensgruppe tätig
Tätigkeit als Rechtsanwalt in grossen Anwaltskanzleien in Zürich, Genf und London
Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes und verschiedener Berufsorganisationen
Mitglied der Eidgenössischen Filmkommission
Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Tätigkeitsgebiete

Beratend und prozessierend im
Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, insbesondere Beratung von Privaten und Gesellschaften in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts
Verantwortlichkeitsrecht, insbesondere Haftung von Organen (Verwaltungsräte, Revisionsstellen) sowie Rechtsanwälten
Vertragsrecht: Ausarbeitung und Prüfung von sowie Beratung im Zusammenhang mit Verträgen aller Art
Film- und Medienrecht
Immaterialgüter- und Informatikrecht, einschliesslich zugehöriger Lizenzverträge

Publikationen

Ein unausgereiftes Werk – Die Lenkungsabgabe, eine verkappte Genusssteuer (Neue Zürcher Zeitung 26. November 1999, zum Entwurf für ein neues Filmgesetz)
Es kann nicht auf dem Weg des UWG verboten werden, was das Kennzeichenrecht erlaubt (in: Binsenwahrheiten des Immaterialgüterrechts; Festschrift für Lucas David, Schulthess Polygraphischer Verlag, 1996)
Kartelle und Medien (Aktuelle Juristische Praxis, AJP, 8/96)
The Protection of Trade Secrets under Swiss Law (Managing Intellectual Property, 9/1995)
Staatsverträge im Immaterialgüterrecht, Koautor (Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, SIWR, Band I/1)
Die EG-Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht sowie zu bestimmten, dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten (Aktuelle Juristische Praxis, AJP, 2/1993)
Der Schutz der berühmten Marke (Aktuelle Juristische Praxis, AJP, 5/1993)

Partner

Dr. iur., Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt
zugelassen seit 1991
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